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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrages durch uns zustande. Das zeitlich letzte Angebot hebt alle vorhergehenden Angebote auf. Alle Lieferungen erfolgen nach unseren Spezifikationen und auf Grundlage der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise. Preisänderungen behalten wir uns daher ausdrücklich vor. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, von unserer Preisliste abweichende Preiszusagen verbindlich zu erteilen. Derartige Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
 
2. Lieferung
Wurde eine Lieferung vereinbart, so erfolgt diese im Regelfall mit unseren Fahrzeugen zum vereinbarten Tarif unseres Services. Lieferzeitangaben erfolgen aufgrund der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage und stellen daher nur ungefähre Zeitangaben dar. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Lieferzeit unterbrochen. Erst wenn die Lieferzeiten wesentlich überschritten werden, hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzten und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder weiterhin Erfüllung zu verlangen.
Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt oder Betriebsstörung. Wir haben die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen.
Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbens der gesamten Lieferung laut Auftrag, geht spätestens mit der Auslieferung der Waren und Leistungen auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen (Tafelservice etc.) übernommen hat.
 
3. Mietgegenstände
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon jedoch unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet mit Rückgabe der Mietsache. Der Auftraggeber hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Aufragnehmer in seiner Verantwortung.
 
4. Vorbehalte
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus Lieferung und Leistung unser Eigentum.
Übereignung, Sicherungsübereignung und Verpfändung sind demnach bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, uns von etwaigen Zugriffen Dritter auf unsere Waren, insbesondere durch Pfändung, unverzüglich zu informieren.
 
5. Mängelhaftung/ Produkthaftung
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge, Qualität und Art sowie hinsichtlich der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Arbeitstagen bekannt zu geben. Schäden und quantitative Minderlieferungen, auch von Fässern und Gebinden, hat der Kunde bei Anlieferung vom Fahrer bestätigen zu lassen.
Verborgene Mängel sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von zwei Tagen ab Kenntnis mitzuteilen. Sollte bei von uns gelieferter Ware ein Mangel festgestellt werden, der geeignet ist, die Gesundheit von Konsumenten zu gefährden, so ist der Verkauf bzw. die Bewirtung unverzüglich einzustellen. Sämtliche Schritte zur Mängelbehebung sind sodann im Einvernehmen mit uns einzuleiten.
Der Kunde ist verpflichtet, beanstandete Ware ordnungsgemäß zu verwahren. Verspätete Mängelrügen lösen keine Rechtsfolgen, insbesondere keine Gewährsleitungs- und Schadenersatzansprüche aus.
Gelieferte Ware beim Catering ist ausschließlich für den sofortigen Verzehr bestimmt.
 
6. Zahlungen
Zahlungen haben in der Regel, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Spätestens jedoch nach Zugang der Rechnung zum benannten Zahlungsziel.
Bei einem Waren-/ Leistungswert ab 1.000,00 € erfolgt bis 8 Tage vor Leistung, eine Vorkasse von 60% des gesamten Rechnungsbetrages.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Vom Tage der Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 0,98 % pro Monat berechnet. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen gilt als vereinbart.
Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Ausgleiches oder Konkurses etc. tritt hinsichtlich aller unserer Forderungen Terminverlust ein. Darüber hinaus sind wir bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen von allen weiteren Lieferpflichten entbunden.
Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes zunächst zur Abdeckung von Nebenkosten herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden auf unsere ältesten Forderungen angerechnet.
 
7. Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns oder unserer Erfüllungshilfen verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Mietgegenstände: Der Mieter haftet während des Mietzeitraumes für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wieder-beschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjektes resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjektes durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und / oder Mängel jeglicher Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
 
8. Rücktritt
Es besteht für Verbraucher und Kunden kein Rücktrittsrecht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
 
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt der Sitz unseres Unternehmens in Rostock, als vereinbart. Die Vertragsteile unterwerfen sich ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes der Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Rostock.
 
10. Sonstiges
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung das persönliche Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.
Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.